Sie interessieren sich für medizinische Arbeit in einem pädagogischen Umfeld und möchten Ihre Fachkompetenz sinnstiftend im schulischen Alltag einsetzen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Der Malteser Schulbegleitdienst sucht medizinische Pflegefachkräfte (m/w/d) zur Unterstützung von Schülern (m/w/d) mit medizinischem Unterstützungsbedarf an drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Rhein-Erft-Kreis (Bergheim, Brühl oder Frechen). Der Einsatz erfolgt nicht fallbezogen, sondern systemisch für den schulischen Alltag.
Beginn: Frühestens ab 15.08.2026 (Einsatz ab 02.09.2026)
Befristung: bis 31.07.2028 (Option auf Verlängerung möglich)
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft (m/w/d), Gesundheits- und (Kinder)-Krankenpfleger (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation
Sie können einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste‑Hilfe‑Kurs erbringen und haben die Bereitschaft zur regelmäßigen Auffrischung
Ein großes Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit und eine strukturierte Arbeitsweise zeichnen Sie aus
Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie eine empathische Haltung
Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und eine positive Grundeinstellung runden Ihr Profil ab
Die sorgfältige Dokumentation Ihrer Arbeit sowie eine professionelle Zusammenarbeit im schulischen Umfeld sind für Sie selbstverständlich
Sie identifizieren sich unseren Zielen und Werten als katholische Hilfsorganisation
Eine verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeit im schulischen Kontext in Teilzeit mit 25-35 Std./Woche vorerst sachgrundbefristet bis zum 31.07.2028 mit der Option auf Verlängeurng
Eine strukturierte Einarbeitung und verlässliche Einsatzplanung
Eine leistungsgerechte, tarifliche Vergütung nach den Richtlinien der AVR-Caritas
Eine arbeitgebergeförderte, betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und vermögenswirksame Leistungen
30 Tage Urlaub im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) sowie zwei zusätzliche Regenrationstage zur freien Verfügung
Eine Aufstockung des Krankengeldes im Falle der Arbeitsunfähigkeit für bis zu 6 Monate