- Sie treiben Beitragsrückstände für das Arbeitsgebiet Nachinsolvenz (GSV) bei.
- Sie sind für die Bearbeitung und Überwachung von Insolvenzverfahren verantwortlich. Die Rückstandsfälle führen Sie eigenständig.
- Sie werten Betriebsprüfberichte aus, beantragen Insolvenzgeld gemäß § 175 SGB III bei der Bundesagentur für Arbeit, prüfen und verfolgen Schadenersatzansprüche gegen haftende Personen nach §§ 823 BGB iVm 266a StGB.
- Dabei sind Sie für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Verrechnungsersuchen verantwortlich sowie für die Erstellung von Entscheidungsvorschlägen bei Ratenzahlungs-, Vergleichs- und Erlassanträgen.
- Sie sind für die Klärung von Beitragskonten im Beitragsrückstand zuständig, bearbeiten Zahlungseingänge, und führen die Listekonten.
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