- Sie betreiben neben Beitragsrückständen für das Arbeitsgebiet Selbstzahler auch Rückstände bei Zuzahlungen und Eigenanteilen aller IKK-Versicherten.
- Sie führen eigenständig Rückstandsfälle und ordnen diese nach Prioritäten unter Berücksichtigung der Ein- und Ausgangspost sowie der Ablage.
- Neben der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Verrechnungsersuchen und der Erstellung von Entscheidungsvorschläge bei Vergleichs- und Erlassanträgen sind Sie für die Übermittlung telefonischer und schriftlicher Auskünfte/Informationen an Dritte verantwortlich.
- Sie sind für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren verantwortlich.
- Sie sind für die Klärung von Beitragskonten im Beitragsrückstand zuständig.
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