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© Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Unser Geschäftsbereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn über Bundesgerichte und Forschungseinrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilienmanagement.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Hinweis: Voraussetzung für die langfristige Stellenbesetzung ist die erfolgreiche erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), in die ggf. auch der/die Ehe‑/Lebenspartner/in einbezogen wird. Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. über das Bundesamt für Verfassungsschutz (
Wir bieten Ihnen mobiles und flexibles Arbeiten – gleichzeitig gehört eine hohe Reisebereitschaft (mehr als 20 Dienstreisetage pro Jahr) zum festen Bestandteil dieser spannenden Position. Die Dienstreisen sind in der Regel gut planbar, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 09. Januar 2026 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen‑ID.
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche statt.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Zensen unter der Telefonnummer‑273 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Frevert unter der Telefonnummer‑535.
Weitere Informationen finden Sie auch unter
Hinweise zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/Arbeitsplätzen – zu erhöhen, und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Da es sich bei der ausgeschriebenen Funktion um eine Führungsposition handelt, erwarten wir, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Schulung zum Thema "Führung in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben" teilnimmt.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
Zugelassen sind auch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte, die die Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Satz 2 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) erfüllen.