- selbstständige und verantwortliche Überwachung und Bauzustandsbesichtigung von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben
- sonstige Überprüfungen in bauordnungsrechtlicher Hinsicht (z.B. Schwarzbauten, Abnahmen im Rahmen von Konzessionsanträgen, etc.)
- Teilnahme und Mängelverfolgung bei Brandschauen und Wiederkehrenden Prüfungen
- Baumängelverfolgung einschließlich schriftlicher Nachforderung
- Prüfung von Bauvorlagen und technischen Nachweisen
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