Gehalt eines Ausbaufacharbeiter (m/w/d)

Ausbaufacharbeiter sind Fachkräfte, die für den Innenausbau von Gebäuden zuständig sind. Sie führen Arbeiten wie Trockenbau, Bodenbelagsarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten sowie Fliesenarbeiten durch. Ausbaufacharbeiter arbeiten in der Regel in Handwerksbetrieben oder bei Bauunternehmen.

Aufgaben eines Ausbaufacharbeiter (m/w/d)

  • Trockenbauarbeiten: Ausbaufacharbeiter montieren Trockenbauwände, Decken und Böden.
  • Bodenbelagsarbeiten: Ausbaufacharbeiter verlegen Bodenbeläge wie Teppichböden, Laminatböden und Fliesen.
  • Maler- und Lackierarbeiten: Ausbaufacharbeiter streichen Wände und Decken, lackieren Türen und Fenster und tapezieren Wände.
  • Fliesenarbeiten: Ausbaufacharbeiter verlegen Fliesen in Bädern, Küchen und anderen Räumen.

Ausbildung zum Ausbaufacharbeiter (m/w/d)

Die Ausbildung zum Ausbaufacharbeiter dauert in der Regel drei Jahre. Sie findet in einem Handwerksbetrieb oder bei einem Bauunternehmen statt. Während der Ausbildung lernen Ausbaufacharbeiter alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die oben genannten Aufgaben auszuführen.

Qualifikation eines Ausbaufacharbeiter (m/w/d)

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Ausbaufacharbeiter
  • Gute Kenntnisse in den Bereichen Trockenbau, Bodenbelagsarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten sowie Fliesenarbeiten
  • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
  • Teamfähigkeit und Flexibilität

Gehalt eines Ausbaufacharbeiter (m/w/d)

Das Gehalt eines Ausbaufacharbeiter variiert je nach Berufserfahrung, Qualifikation und Region. In der Regel liegt das Gehalt zwischen 2.500 und 3.500 Euro brutto pro Monat.

Gehaltsunterschiede in Euro nach Bundesland

  • Baden-Württemberg: 3.000 Euro
  • Bayern: 3.100 Euro
  • Berlin: 2.800 Euro
  • Brandenburg: 2.600 Euro
  • Bremen: 2.700 Euro
  • Hamburg: 2.900 Euro
  • Hessen: 3.000 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 2.500 Euro
  • Niedersachsen: 2.700 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 3.100 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 2.900 Euro
  • Saarland: 2.800 Euro
  • Sachsen: 2.600 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 2.500 Euro
  • Schleswig-Holstein: 2.700 Euro
  • Thüringen: 2.600 Euro

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