- Beratung der Bewohner*innen und Beschäftigten hinsichtlich aller Fragen zum Gesamtplanverfahren.
- Koordination der Gesamtplanungen.
- Fachliche Beratung der Mitarbeiter*innen bei Fragen zur Methoden- und Maßnahmenplanung und deren Umsetzung.
- Zusammenarbeit mit Leistungsträgern, gesetzlichen Betreuer*innen sowie internen und externen Kooperationspartnern.
- die Erfassung des individuellen Assistenzbedarfs (HMB-W/HMB-T)
- die Erstellung von Verlaufsberichten für Leistungsträger
- Durchführung von Fallbesprechungen
- Krisenintervention und Umsetzung des internen Gewaltschutzkonzeptes
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Master Studium der Sozialpädagogik bzw. der sozialen Arbeit. Die staatliche Anerkennung des Studiums ist erforderlich.
- Berufserfahrungen in der Begleitung und Beratung von Menschen mit Behinderung sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
- Sie arbeiten selbstständig innerhalb der vereinbarten Ziele und verfügen über Teamfähigkeit, hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität.
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