Wir übernehmen Verantwortung. Daher ist aufgrund des Tätigkeitsfeldes die Vorlage eines einwandfreien erweiterten Führungszeugnisses unumgänglich.
Auch ist im Fall einer Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich.
Wir begleiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne in ihren unterschiedlichen Lebensphasen – ob während der Ausbildung, in der beruflichen Weiterentwicklung oder innerhalb der Elternzeit. Flexible Arbeitszeiten sowie teilbare Stellen unterstützen zusätzlich die individuelle persönliche Situation unserer Beschäftigten. Auch kulturelle und nationale Vielfalt gehören bei uns zum Alltag. Ein Widerspiegeln der Vielfalt der Kreisbevölkerung ist unser Ziel.
Schwerbehinderte Menschen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt.
- Wahrnehmung und Umsetzung des Schutzauftrages gem. 8a SGB VIII zur Sicherung des Kindeswohls gemeinsam mit den Kinderschutzfachkräften: Einschätzung von Meldungen und Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen, Vorbereitung und Durchführung von Kriseninterventionen und Inobhutnahmen zum Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und anderen Gefährdungen
- Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Erarbeiten fachlicher Stellungnahmen usw.
- Einleitung und Steuerung von Erziehungshilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII, Gestaltung und Kontrolle von Hilfeplanprozessen, verantwortungsbewusste Steuerung sowohl der Laufzeiten als auch der Intensität der Maßnahmen, Dokumentation der Hilfeprozesse
- Beratung von Familien, Kindern und Jugendlichen, Trennungs- und Scheidungsberatung
- Zusammenarbeit im Netzwerk mit diversen internen und externen Akteuren/Akteurinnen, regelmäßige Fallbesprechungen und Supervision sowie Mitwirkung in Arbeitsgruppen
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatl. Anerkennung, Bachelor/Master of Arts in Erziehungswissenschaften oder einen vergleichbaren Studienabschluss.
- Berufserfahrung im Arbeitsbereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“ bzw. in der ambulanten und/oder stationären Jugendhilfe sowie Kenntnisse im Kinder-/Jugendhilfe- und Familienrecht runden Ihr Profil ab.
- Kommunikationsstärke und Empathie zeichnen Sie in der Beratung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien aus.
- Ihr Arbeitsstil ist von Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit geprägt. Dabei gehen Sie flexibel und verantwortungsbewusst mit wechselnden Anforderungen um.
- Sie sind belastbar und bringen eine ausgeprägte Motivation zur Zusammenarbeit mit jungen Menschen und ihren Familien auch in schwierigen Situationen mit.
- Sie besitzen einen gültigen Führerschein und verfügen über einen Privat-Pkw zur Nutzung für dienstliche Zwecke im Ausnahmefall (gegen Reisekostenerstattung).
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