Berufskrankheiten (phoenics.-Kategorie 2) zu bearbeiten, insbesondere
- die versicherungsrechtlichen, medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit zu prüfen und zu beurteilen,
- Feststellungen zur Entscheidung über Leistungsansprüche zu treffen und die dazu notwendigen Verwaltungsakte zu erstellen
und dabei mit Versicherten, Mitgliedsbetrieben, Ärzten und anderen Sozialleistungsträgern zu kommunizieren.
Eine Stellenanzeige von Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)