Bereichern Sie die Landeshauptstadt München als
Bezirkskontrolleur*in bei der städtischen Straßenreinigung (w/m/d)
Arbeitszeit: Vollzeit und Teilzeit möglich
Beschäftigungsverhältnis: Unbefristet
(mehrere Stellen)
Bewerbungsfrist: 30.10.2025
Eingruppierung: E8 TVöD
Start: baldmöglichst
Verfahrensnummer: 23846
Ihr Einsatzbereich
Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, Straßenreinigung, Gmunder Straße 32, 81379 München (sowie weitere Standorte im Stadtgebiet München)
Die Landeshauptstadt München
München. Boomt. Pulsiert. Wächst. Mehr als 1,5 Millionen Einwohner*innen. Mehr als 43.000 Beschäftigte. Größte kommunale Arbeitgeberin in Deutschland.
Bei der LHM immer im Mittelpunkt – der Dienst an den Menschen. Ob in Sozialbürgerhäusern oder Schulen, Kultureinrichtungen oder Kitas, ob im Rathaus oder den 2.000 weiteren Dienststellen. Wir arbeiten für München, unser Kindl.
Ob Architektur, Betriebswirtschaft oder Ingenieurwesen, ob Jura oder Mechatronik, ob Sozialpädagogik oder klassische Verwaltungsausbildung. Von A wie Abwassertechnik bis V wie Verwaltungsinformatik. Wir im #teamstadtmünchen bieten Abwechslung und Vielfalt im Beruf. Sicher, sozial und spannend.
Sie sind in einem unserer Straßenreinigungsbezirke verantwortlich für den gesamten Fuhrpark einschließlich des Aufbauzubehörs und der Geräte. So sind Sie u.a. zuständig für die Einweisung des Personals zur sachgerechten Nutzung und Pflege der Fahrzeuge und Geräte. Des Weiteren beaufsichtigen Sie die Reinigungsarbeiten der Arbeitspartien im Bezirk. Zusätzlich unterstützen Sie die Leitung des Bezirkes bei ihren vielfältigen Aufgaben, wie z. B. bei der Personal- und Fahrzeugdisposition, bei der Routenplanung für die Arbeitsgruppen und bei vielen anderen Punkten.
In der städtischen Straßenreinigung liegen die Arbeitszeiten zwischen 04:00 Uhr und 20:00 Uhr und werden mit vier verschiedenen Arbeitszeitmodellen abgedeckt. Aufgrund der Besonderheit des Aufgabengebietes ist in bestimmten Fällen auch die Anwesenheit am Wochenende erforderlich. Darüber hinaus ist im Winterdienst vom 01.11. bis 31.03. die dienstliche Verfügbarkeit grundsätzlich erforderlich.
Sie bringen insbesondere mit
Von Vorteil sind
Kenntnisse aus der Satzung über die Straßenreinigung der Landeshauptstadt München (Straßenreinigungssatzung) sind von Vorteil.
Die Landeshauptstadt München steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb erwarten wir von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz. Näheres zum allgemeinen Anforderungsprofil der Landeshauptstadt München, das Bestandteil dieser Stellenausschreibung ist, finden Sie unter: muenchen.de/bewerbung.