- Sie prüfen Anträge und eingehende Vereinbarungsvorschläge bezüglich des anzuwendenden Sozialversicherungsrechts bei internationalen Mitarbeitereinsätzen.
- Sie sind verantwortlich für die abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmevereinbarung für gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die für bis zu fünf Jahre im Ausland eingesetzt werden sollen und in Deutschland sozialversichert bleiben möchten.
- Sie bearbeiten Vereinbarungsvorschläge ausländischer Partnerorganisationen für bis zu fünf Jahre in Deutschland eingesetzte Beschäftigte.
- Sie geben Sachstandsauskünfte zu Anträgen auf Ausnahmevereinbarung.
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