- Übernahme der fachlichen Verantwortung als „Betriebsleiter“ nach Handwerkerordnung
- Steuerung und Beaufsichtigung des Betriebsablaufs unter Sicherstellung der Rechtsvorschriften
- Erstellung von Angeboten für technische Anlagen einschließlich Termin-, Budget- und Kostenplanung
- Überwachung der Baustellen unter TKQ Aspekten und fachgerechte Abrechnung der erbrachten Leistung
- Mitarbeiterdisposition
- Durchführung von Ortsbegehungen
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