Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
- Sie führen Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse CE mit Spezialaufbauten und führen allgemeine Wartungsarbeiten zur Herstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge als auch der Spezialaufbauten durch. Dabei sind Sie auch für das Be- und Entladen der Fahrzeuge unter Beachtung der Grundsätze der Ladungssicherung als auch die Führung der Betriebs- und Einsatznachweise verantwortlich.
- Sie führen Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B indem Sie Versorgungsfahrten, Personal- und Materialtransporte durchführen.
- Sie unterstützen den Auf- und Abbau der bundeswehreigenen Messestände inklusive der Bedienung sowie Wartung der Elektrik- und Medienanlagen. Dabei beaufsichtigen Sie auch die Zielgruppe an interaktiven Mediengeräten, stellen diesen Informationsmaterial zur Verfügung und sorgen für die Einhaltung von Sauberkeits- und Hygienestandards auf den Aufstellungsflächen.
- Sie sind verantwortlich für die Pflege und Wartung des eingelagerten Gerätes.
- Sie bestellen, transportieren und lagern benötigtes Informations- und Verbrauchsmaterial.
- Die Stelle ist zum 01.06.2026 zu besetzen.
- Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 01.05.2026 über das Bewerbungsportal der Bundeswehr einzureichen.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen B und CE.
- Sie sind bei Bedarf bereit zur Dienstleistung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung teilzunehmen.
- Sie sind bereit, an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
- Sie sind bereit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) einzutreten.
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkanntem und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt bemessen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 5 erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) im Hinblick auf die tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten und der Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.