Die Ev. Kirchengemeinde Gevelsberg ist Trägerin von fünf Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder von 1 bis 6 Jahren liebevoll betreut, begleitet und gefördert werden. Die Kindertageseinrichtungen verstehen sich als Ort christlicher Gemeinschaft, in dem Kinder einzigartig wahrgenommen und gefördert werden - unabhängig von Ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Neigungen und Gaben.
Wir suchen für die Pflege der Außengelände in drei unserer Kindertageseinrichtungen in Gevelsberg ab sofort eine*n
Gärtner/Gärtnerin (m/w/d)mit 15 Wochenstunden, zunächst befristet auf ein Jahr.
Ihre zukünftigen Aufgaben:Falls Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sichern wir Ihnen natürlich höchste Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung zu.
Das klingt gut?Dann bewerben Sie sich als Gärtner/Gärtnerin (m/w/d) jetzt direkt über den Button. Wir freuen uns auf Sie!
Hinweis
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Gärtner / Gärtnerin (m/w/d) entstehen (Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/
Hinweis für Personalvermittler
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitgeber der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm sowie der Verband der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm keine unaufgefordert durch Personalvermittler zugesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten, deren Profile durch Personalvermittler, mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurden, besteht daher kein Vergütungsanspruch.