Die Fachhochschule Südwestfalen zählt mit ca. 10.000 Studierenden zu den größeren staatlichen Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen. Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung arbeiten an den Hochschulstandorten Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede und Soest. Teamarbeit wird bei uns großgeschrieben, Fortbildung, Eigeninitiative und Kreativität haben einen hohen Stellenwert. Als zertifizierte familiengerechte Hochschule ist es für uns selbstverständlich, Familie als Bestandteil der Hochschulkultur zu stärken und für eine ausgewogene Work-Life-Balance zu sorgen. Unser Familienbüro unterstützt bei allen Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ihr Start ins Berufsleben:
an der Fachhochschule Südwestfalen
Ausbildungszeitraum: 01.08.2026–31.07.2029
Ausbildungsort: Soest
Sie möchten nach der Schule eine abwechslungsreiche Ausbildung beginnen, bei der Technik, Problemlösung und Teamarbeit im Mittelpunkt stehen? Sie suchen einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst und möchten die IT-Infrastruktur einer modernen Hochschule mitgestalten? Dann ist diese Ausbildung bei uns genau das Richtige für Sie!
Als Auszubildende*r Fachinformatiker*in (m/w/d) der Fachrichtung Systemintegration lernen Sie, IT-Systeme zu planen, aufzubauen, zu betreiben und zu verwalten. Sie beraten beispielsweise bei der Auswahl und beim Einsatz von Hardware- und Softwarekomponenten, vernetzen Systeme und nehmen diese in Betrieb. Während des laufenden Betriebs warten und pflegen Sie die Systeme regelmäßig und passen sie an neue Anforderungen an. Bei Störungen analysieren Sie die Ursachen und beheben die Fehler. Unsere erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder begleiten und unterstützen Sie während der gesamten Ausbildung.
Das sollten Sie mitbringenFrau Rotgeri, Tel.: 02921 / 378‐3495
Werden Sie Teil unseres Teams und bewerben Sie sich bis zum 11.11.2025 unter Angabe der Stellenangebot-Nr. 36/2025 über unser Online-Bewerbungsportal unter www.fh-swf.de.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Teil 1 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.
Wir freuen uns auf Sie!