aus, da die derzeitige Stelleninhaberin am 30.06.2026 aus ihrem Amt ausscheidet.
Schwerpunkte des Dezernats sind die Bereiche Ordnungsamt, Bürger- und Standesamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Sozialamt, Jugendamt, Sport- und Bäderamt sowie der Eigenbetrieb „Kommunaler Servicebetrieb Koblenz“. Die Stadt Koblenz behält sich bezüglich dieser Aufgabenzuweisung das Recht der Änderung vor.
Die Wahl durch den Stadtrat der Stadt Koblenz ist für die öffentliche Sitzung am 26.03.2026 vorgesehen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. In der ersten Amtszeit wird das Amt der/des 1. hauptamtliche Beigeordneten (w/m/d) zunächst in die Besoldungsgruppe B 5 LBesG eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt, die auf den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag festgesetzt wird.
Bewerberinnen und Bewerber, die über eine der Bedeutung der Stelle angemessene Vorbildung sowie über umfassende Kenntnisse und berufliche Erfahrungen verfügen, werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sowie lückenlosen Nachweisen über die bisherigen Tätigkeiten und Angaben von Referenzen bis zum 01.02.2026 zu senden an:
Mit der Abgabe der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den im Stadtrat vertretenen Fraktionen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Dieses Einverständnis kann auf eine oder mehrere Fraktionen beschränkt werden. Die Abgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.“
Schwerpunkte des Dezernats sind die Bereiche Ordnungsamt, Bürger- und Standesamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Sozialamt, Jugendamt, Sport- und Bäderamt sowie der Eigenbetrieb kommunaler Servicebetrieb Koblenz;...