Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen kümmert sich mit über 800 Beschäftigten um die Angelegenheiten asylbegehrender Menschen. Hierzu zählen u. a. die Aufnahme, Unterbringung, soziale Betreuung und die Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen. Zudem beraten wir zu sämtlichen ausländerrechtlichen Fragestellungen und sind landesweit für den Bereich Rückkehr zuständig. Seit dem 01.07.2025 unterstützt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Arbeitgeber im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG bei der Einreise von ausländischen Fachkräften.
Werden Sie ein Teil unseres Teams im Fachbereich Verwaltung als
Verwaltungsvollzugs- und Verwaltungsvollstreckungsbeamtin/-beamter (m/w/d)
(unbefristet und befristet I Voll-/ Teilzeit)
Die Arbeit findet sowohl im Außen- als auch im Innendienst statt. Unter anderem wird die Arbeitszeit durch eine Einteilung nach Einsatzplan bestimmt. Dabei fallen regelmäßig Einsätze in den Nachtstunden und ggf. am Wochenende an.
Wünschenswert:
Sicher und wertgeschätzt arbeiten
Aktuell stehen keine Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 NBesG und nur eine begrenzte Anzahl von Planstellen der Besoldungsgruppe A 8 NBesG zur Verfügung. Eine Einstellung von Beamtinnen und Beamten ist daher vorbehaltlich der tatsächlichen Planstellenverfügbarkeit möglich. Beförderungen von Beamtinnen und Beamten in das Amt der Besoldungsgruppe A 9 NBesG sind bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Tarifbeschäftigte werden tarifgerecht eingruppiert.
Flexibel und familienfreundlich
Entwicklung mit Perspektive
Moderne Ausstattung & starkes Team
Vielfalt, Chancengleichheit & Inklusion
Hinweis: Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Das Auswahlverfahren besteht aus mehreren Bausteinen. Diese beinhalten einen Sporttest, ein Interview und eine ärztliche Einstellungsuntersuchung.
Nach erfolgter Einstellung werden Sie zunächst eine interne Grundausbildung zum Verwaltungsvollzugs- und Vollstreckungsbeamten in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen durchlaufen, die Sie auf Ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet. Diese Grundausbildung erstreckt sich über mehrere Monate und ist mit dem erfolgreichen Bestehen einer Prüfung abzuschließen.
Bewerber/innen, die über eine Berufsausbildung nach Nr. 4 des Anforderungsprofils verfügen, erhalten zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Befristung erfolgt nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Voraussetzung für die Beschäftigung ist, dass bisher kein Arbeitsverhältnis mit dem Land Niedersachsen bestanden hat (ein Ausbildungsverhältnis fällt nicht hierunter). Mit erfolgreichem Bestehen der o.g. Prüfung ist eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen.
Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) bis zum 23.10.2025 unter dem Kennzeichen OL_O112420. Bitte geben Sie bereits in Ihrem Anschreiben einen Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung, um Ihre Interessen angemessen zu wahren.
Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig? Dann erteilen Sie uns bitte Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte.
Ihre Ansprechpersonen:
Für fachliche Auskünfte
Herr Reimann, Fachbereichsleitung Rückführungsvollzug,
Tel.: (0511) 7282 - 225
Zum Bewerbungsverfahren
Frau Wiegel, Fachbereich Personal
Tel.: (0531) 3547-431,
Mail: bewerbung@lab.niedersachsen.de
Erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auf unserer Homepage und in unserem Imagefilm. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. DSGVO finden Sie als PDF-Dokument auf unserer Homepage.
Eine Stellenanzeige von Landesaufnahmebehörde Niedersachsen