Die stelleninnehabende Person ist für die Organisation, Qualität und Durchführung der Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern/innen zuständig. Die Person leitet die Ausbildung von Beamtenanwärter/innen und Auszubildenden im Rettungsdienst über den gesamten Ausbildungszeitraum, der sich über drei Jahre erstreckt.
- Erarbeitung von Ausbildungskonzepten und daraus ableitend die Festlegung von Lernzielen und Lehrinhalten
- Qualitätsüberwachung der Unterrichtsdurchführung und Ermittlung des Aus- und Fortbildungsbedarfs für andere Ausbilderinnen und Ausbilder
- Übernahme von Tätigkeiten der Klassenleitung wie Leitung der Ausbildung von bis zu 30 Auszubildenden über den gesamten Ausbildungszeitraum
- Gewährleistung der Praxisbegleitung der Auszubildenden in den praktischen Ausbildungsabschnitten
- Unterstützung bei der Planung, Organisation u. Durchführung von Einsatzübungen
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